Bon unterschlagen... aber von wem???
Die Kassiererin Barbara E. soll ja nun Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben. Bei ihrem Arbeitgeber KAISERS, der sie dann auch gleich stantepede abserviert hat.
Nun lese ich eine These, die mir einleuchtet und die ich in höchstem Maße interessant finde:
Der Bon ist doch gar nicht Eigentum der Firma Kaisers. Er gehört einem Kunden, der dort Flaschen zurückgegeben hat. Kaisers hat diese Flaschen nun im Bestand. Somit ist dem Unternehmen doch gar kein Schaden entstanden. Im Gegenteil - wenn KAISERS den ( die ) Bons einbehält und nicht als Fundsache der Behörde übergibt, macht sich das Unternehmen selbst der Fundsachenunterschlagung schuldig.
Somit wäre es Sache des Kunden / des Eigentümers des Pfandbons gewesen, sich mit der Kassiererin auseinander zu setzen.
Tja, mal sehen, wie es da weitergeht.
Nun lese ich eine These, die mir einleuchtet und die ich in höchstem Maße interessant finde:
Der Bon ist doch gar nicht Eigentum der Firma Kaisers. Er gehört einem Kunden, der dort Flaschen zurückgegeben hat. Kaisers hat diese Flaschen nun im Bestand. Somit ist dem Unternehmen doch gar kein Schaden entstanden. Im Gegenteil - wenn KAISERS den ( die ) Bons einbehält und nicht als Fundsache der Behörde übergibt, macht sich das Unternehmen selbst der Fundsachenunterschlagung schuldig.
Somit wäre es Sache des Kunden / des Eigentümers des Pfandbons gewesen, sich mit der Kassiererin auseinander zu setzen.
Tja, mal sehen, wie es da weitergeht.
Korinthe - 23. Mär, 08:22
Kaiser's
Ich gebe zu, zunächst hat mich der Rauswurf der Angestellten auch entsetzt, aber nach Überdenken meine ich doch, daß der Arbeitgeber Recht hat. Das Vertrauensverhältnis ist gestört und wer sagt denn, ob die Frau nicht täglich 1 bis 2 Euro hat mitgehen lassen? Das erscheint mir doch ziemlich wahrscheinlich, denn aus momentaner Not klaut kein Mensch 1,30! Da kommt in 31 Jahren ganz nett was zusammen. Zudem hat die Frau auch noch versucht, andere Kolleginnen zu beschuldigen.
Ich meine, daß dieses Urteil eine andere Qualität als das berühmte "Bienenstich-Urteil" hat. Den Fall sehe ich eher als einen spontanen Mundraub an. Wofür mir auch das Verständnis fehlt, daß Leute entlassen wurden, die bereits weggeworfene Lebensmittel oder Blumen haben mitgehen lassen. Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich kleinkariert. Neu war mir auch - ich las es kürzlich - daß man sich nicht beim am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll bedienen darf.
Natürlich
Der Vergleich mit der Putzfrau und dem Gegenstand des Freundes hinkt hier ein wenig, denn weder Kaiser, noch irgend ein anderer Händler wird auch nur einen Finger rühren, um den Eigentümer eines liegengelassenen Pfandbons ausfindig zu machen. Vielmehr gehen diese Bons, ebenso wie eventuell den Kassierern als "Trinkgeld" überlassenes oder an der Kasse vergessenes Bargeld in den Bestand des Händlers über. Meine beiden Söhne haben als Schüler einige Jahre im Getränkemarkt gearbeitet und bestätigen das gerne. Somit ist die Formulierung Wer eine Sache im Besitz hat, hat m. E. diese Sache zu beschützen, ob er nun der Eigentümer ist oder nicht. eher ein Grund für einen Lachflash, wenn wir dieses auf Pfandbons bei Kaiser umsetzen.
Ich möchte ganz einfach unterstellen - und ich stütze das auf Erfahrungen auch aus meiner eigenen Zeit als Arbeitnehmer in einem großen Unternehmen - dass es eben Mitarbeiter gibt, die eher nicht so "bequem" (?) sind. Und wenn es wieder an der Zeit für eine befreiende Bereinigung des Mitarbeiterstammes ist, schaut man sich ein wenig um und ergreift als Arbeitgeber alle Chancen, die sich anbieten, um möglichst günstig Altlasten loszuwerden ( und manchmal sucht man sich gezielt einen Grund oder provoziert einen ). In diesem Fall mag es auch so gewesen sein. Vielleicht. Eine langjährige Mitarbeiterin, teurer für den Arbeitgeber als eine jüngere Mitarbeiterin, unangenehm ( weil vielleicht aufgrund ihrer langen Tätigkeit kritisch und arbeitnehmerorientiert engagiert gegenüber dem Arbeitgeber ), die extrem schwer zu "entsorgen" ist. Mag auch sein, dass sie eh auf der Liste stand und man diese Möglichkeit nahezu herbeigesehnt hat, sie ohne Abfindung oder unter Einhaltung von langen Fristen entlassen zu können.
Die Sache mit den alten ( liegen gelassenen oder verlorenen ) Bons ist doch nun wirklich nicht neu und dürfte sicher weder von ihr, noch von irgend einem anderen "Finder" anders behandelt werden. Und das nicht erst seit jetzt, das ist einfach seit Einführung der Pfandzettel so. Und sie hat ja nicht jemanden direkt bestohlen, sondern einen "verlorenen oder liegen gelassenen" Bon genommen. Und wäre es nicht sie gewesen, die ihn gefunden hat, dann wäre es eine andere Kollegin oder ein Kollege gewesen. Da wäre eher der Vergleich angebracht, ob man einen auf dem Weg liegenden 5-Euro-Schein auf dem Fundamt abgibt oder nicht.
Gut, lassen wir diese ganze Sache einfach einmal für sich stehen und reduzieren auf die Fakten:
Sie hat einen Bon genommen / gefunden. Streng genommen hätte sie ihn abgeben müssen.
Sie hat angeblich andere Mitarbeiterinnen als Selbstschutz beschuldigt.
Sie ist - unter strengsten Auslegungen der Verträge und Vorschriften - fristlos entlassen worden.
So gesehen ist die Entlassung absolut gerechtfertigt. Aber der Arbeitgeber muss sich trotzdem Fragen gefallen lassen:
War das die erste Auffälligkeit der Mitarbeiterin ( hätte vielleicht eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung hier nicht ausgereicht? )
Wurde sie bereits früher abgemahnt? Wenn ja, warum?
Was hätte das Unternehmen mit dem Bon gemacht?
Wie verfährt das Unternehmen generell mit Fundsachen? Hier speziell mit Bargeld und Pfandbons?
Gab es im Unternehmen bereits vergleichbare Fälle? Wenn ja, wie wurde verfahren?
Nein, so einfach ist die Sache nicht, auch wenn sie oberflächlich gesehen rechtlich korrekt abgewickelt wurde. Hier ist noch genug Raum für unterschiedliche Betrachtungsweisen und das Hinterfragen bislang unbeleuchteter Aspekte.
*
Die "Mundraubaffäre" sehe ich auch so. Wenn sich ein Händler dazu entscheidet, etwas nicht mehr zu verkaufen ( sei es ein Stück Kuchen, ein Strauß Blumen oder was auch immer ), finde ich es auch ziemlich überzogen, die Mitnahme solcher Artikel zu untersagen und gegebenenfalls strafrechtlich als Diebstahl anzuzeigen. Als Beispiel für gegenteiliges Handeln sah ich jedoch neulich bei einem Bekleidungsgeschäft, das solche Artikel ( vornehmlich Bügel und Schutzhüllen für Bekleidung ) in Kartons an den Eingang stellte. Aufschrift: Darf kostenlos mitgenommen werden.
Sperrmüll ist da noch ein wenig anders zu sehen. Es ist mittlerweile die Regel, dass man dem Entsorger ankündigt, was man an die Straße stellen möchte. Aber bis der Wagen zu Abholung kommt, sind die "wertvollen" Teile, also Altmetalle usw., bereits geplündert worden. Und oft "dürfen" die Entsorger dann nur noch den letzten Müll mitnehmen und sich um die großzügig verstreuten Sachen kümmern, die da überall herumgeschleudert wurden. Und nicht selten mutiert der Haufen aus den angemeldeten Schrank, einem Stuhl, einem Kühlschrank und zwei Fahrrädern über Nacht zu einem weit verstreut liegenden Müllhaufen ohne Metalle und zahlreichen Gegenständen, die nicht auf der Anforderungskarte standen. Somit ist dem Entsorger nur der Kostenberg geblieben, ohne die Chance auf eine Geldeinnahme durch "wertvollen" Schrott. Mit Abgabe der Karte übereignet der Besitzer sozusagen die "angebotenen" Artikel dem Entsorger. In dem Moment, wo das Zeug gemäß der ausgefüllten Karte an die Straße gestellt wurde, geht es in den Besitz des Entsorgers über. Weiterhin dürften die Mitarbeiter des Entsorgers auch nur diese angekündigten Artikel mitnehmen. Sie könnten Ärger bekommen, wenn sie zusätzliche Sachen mitnehmen. Das ist ihnen eigentlich ebenso untersagt, wie die Annahme von Trinkgeld.