Brief an den Anwalt eines ominösen Internetportals
Herr Mustermann,
ich bestätige den postalischen Eingang Ihrer Schreiben vom 04.09.2008, inhaltlich des Vorwurfs der Angabe falscher Daten und einer Rechnung mit Aktenzeichen 12345 am 06.09.2008. Weiterhin bestätige ich, dass ich am 05.09.2008 auf Ihr Konto die Summe von XX Euro zur Begleichung der ausstehenden Gebühren der ABC Consult zur Frage 2008xxxxxxxx vom 30.07.2008 auf dem Portal www.xxxxxxxxxx.xxx überwiesen habe. Diese Summe beinhaltet die von Ihnen genannten 3 Euro Rückbuchungsgebühr, die ich aus Gründen der Kulanz zu übernehmen bereit bin. Dieses stellt jedoch in keinster Weise ein Eingeständnis irgendwelchen Fehlverhaltens meinerseits dar.
Obwohl Ihre Anschuldigung von der Sache her, wie auch vom menschlichen Verstand und der erfolgten Vorgehensweise ausgesprochen ominös und absurd ist, und es eigentlich keines weiteren Schriftverkehrs meinerseits bedarf, sehe ich mich trotzdem an dieser Stelle dazu veranlasst, noch einmal persönlich Stellung zu nehmen. Dass ich diesen Vorgang auch an Herrn B.C., Rechtsanwalt in xxxx, zur weiteren Bearbeitung übergeben habe, hatte ich Ihnen schon in meiner Mail vom 04.09.2008 mitgeteilt.
Allein bei oberflächlicher Durchsicht Ihrer Mail und der von Ihnen ausgefertigten Schreiben vom 04.09.2008, finden sich allein vierundzwanzig Fehler, wobei die grammatikalischen und inhaltlichen Unrichtigkeiten noch nicht einmal berücksichtigt wurden. Dieses ist für ein Schreiben einer Kanzlei mit solch brisantem Inhalt recht außergewöhnlich und drängt dem Leser Rückschlüsse über Organisation und Sorgfalt der ausfertigenden Stellen auf. Ungeachtet dessen muss jedoch dem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden, dass es in Ihrem System, wobei ich die ABC Consult explizit mit einbeziehe, augenscheinlich unmöglich ist, Daten fehlerfrei zu transferieren, auszugeben und zu benutzen, erkenntlich dadurch, dass weder mein Name, noch meine Adresse fehlerfrei geschrieben sind. Dieser Umstand lässt nun auch zweifelsfrei die Vermutung zu, dass bei Nutzung anderer Teile dieses Datensatzes ebenfalls nur Fragmente, falsche oder gar keine Angaben ausgegeben, beziehungsweise stimmige Daten nicht richtig übernommen und verarbeitet werden.
In Summa muss nunmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass in Ihrem System, respektive dem Datensystem der ABC Consult, die Sicherheit und das datenschutzgerechte Handling mit den Ihnen anvertrauten persönlichen Kundendaten nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Ich fordere Sie hiermit noch einmal ausdrücklich auf, alle meine oder mich betreffende bei Ihnen, der ABC Consult, deren angeschlossenen Systeme, Internetportalen oder anderweitig archivierten Daten restlos zu löschen. Weiterhin untersage ich die Nutzung und die Weitergabe der Daten an andere Stellen. Sollten in der Zwischenzeit bereits Daten oder Teile davon an Dritte weitergegeben worden sein, fordere ich Sie auf, diese schriftlich bis zum Freitag, den 12.09.2008 Herrn RA B.C. in xxxx zu benennen.
Abschließend ist ursächlich zu ergründen, ob in diesem speziellen Fall ein technisches Problem oder ein Datennutzer mit administrativen Systemrechten dafür verantwortlich zu machen ist, dass der Datensatz nicht in ursprünglicher Form erhalten geblieben ist. Dafür kann man unter Umständen auch Datenschutz- und Verbraucherschutzverbände mit einbeziehen, die mit entsprechend kompetentem Personal die Vorgänge prüfen und bei Bedarf rekonstruieren und Ursachen ermitteln können.
* * * * *
Eigentlich schade, dass dieser Brief dann doch nicht abgeschickt wurde.
Korinthe
ich bestätige den postalischen Eingang Ihrer Schreiben vom 04.09.2008, inhaltlich des Vorwurfs der Angabe falscher Daten und einer Rechnung mit Aktenzeichen 12345 am 06.09.2008. Weiterhin bestätige ich, dass ich am 05.09.2008 auf Ihr Konto die Summe von XX Euro zur Begleichung der ausstehenden Gebühren der ABC Consult zur Frage 2008xxxxxxxx vom 30.07.2008 auf dem Portal www.xxxxxxxxxx.xxx überwiesen habe. Diese Summe beinhaltet die von Ihnen genannten 3 Euro Rückbuchungsgebühr, die ich aus Gründen der Kulanz zu übernehmen bereit bin. Dieses stellt jedoch in keinster Weise ein Eingeständnis irgendwelchen Fehlverhaltens meinerseits dar.
Obwohl Ihre Anschuldigung von der Sache her, wie auch vom menschlichen Verstand und der erfolgten Vorgehensweise ausgesprochen ominös und absurd ist, und es eigentlich keines weiteren Schriftverkehrs meinerseits bedarf, sehe ich mich trotzdem an dieser Stelle dazu veranlasst, noch einmal persönlich Stellung zu nehmen. Dass ich diesen Vorgang auch an Herrn B.C., Rechtsanwalt in xxxx, zur weiteren Bearbeitung übergeben habe, hatte ich Ihnen schon in meiner Mail vom 04.09.2008 mitgeteilt.
Allein bei oberflächlicher Durchsicht Ihrer Mail und der von Ihnen ausgefertigten Schreiben vom 04.09.2008, finden sich allein vierundzwanzig Fehler, wobei die grammatikalischen und inhaltlichen Unrichtigkeiten noch nicht einmal berücksichtigt wurden. Dieses ist für ein Schreiben einer Kanzlei mit solch brisantem Inhalt recht außergewöhnlich und drängt dem Leser Rückschlüsse über Organisation und Sorgfalt der ausfertigenden Stellen auf. Ungeachtet dessen muss jedoch dem Umstand besondere Beachtung geschenkt werden, dass es in Ihrem System, wobei ich die ABC Consult explizit mit einbeziehe, augenscheinlich unmöglich ist, Daten fehlerfrei zu transferieren, auszugeben und zu benutzen, erkenntlich dadurch, dass weder mein Name, noch meine Adresse fehlerfrei geschrieben sind. Dieser Umstand lässt nun auch zweifelsfrei die Vermutung zu, dass bei Nutzung anderer Teile dieses Datensatzes ebenfalls nur Fragmente, falsche oder gar keine Angaben ausgegeben, beziehungsweise stimmige Daten nicht richtig übernommen und verarbeitet werden.
In Summa muss nunmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass in Ihrem System, respektive dem Datensystem der ABC Consult, die Sicherheit und das datenschutzgerechte Handling mit den Ihnen anvertrauten persönlichen Kundendaten nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
Ich fordere Sie hiermit noch einmal ausdrücklich auf, alle meine oder mich betreffende bei Ihnen, der ABC Consult, deren angeschlossenen Systeme, Internetportalen oder anderweitig archivierten Daten restlos zu löschen. Weiterhin untersage ich die Nutzung und die Weitergabe der Daten an andere Stellen. Sollten in der Zwischenzeit bereits Daten oder Teile davon an Dritte weitergegeben worden sein, fordere ich Sie auf, diese schriftlich bis zum Freitag, den 12.09.2008 Herrn RA B.C. in xxxx zu benennen.
Abschließend ist ursächlich zu ergründen, ob in diesem speziellen Fall ein technisches Problem oder ein Datennutzer mit administrativen Systemrechten dafür verantwortlich zu machen ist, dass der Datensatz nicht in ursprünglicher Form erhalten geblieben ist. Dafür kann man unter Umständen auch Datenschutz- und Verbraucherschutzverbände mit einbeziehen, die mit entsprechend kompetentem Personal die Vorgänge prüfen und bei Bedarf rekonstruieren und Ursachen ermitteln können.
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Eigentlich schade, dass dieser Brief dann doch nicht abgeschickt wurde.
Korinthe
Korinthe - 9. Sep, 08:40