Ärzte und das Ratzinger-Syndrom
Ratzinger-Syndrom: "Wir sind unfehlbar. Sollten wir fehlen, sind wir unantastbar."
Heute las ich - gleich zweimal - den bei uns erschienene Artikel Immer mehr Behandlungsfehler.
Ich bin betroffen. Auch im wahren Sinne des Artikels. Und ich kann viele Passagen durchaus nachvollziehen.
Es werden noch viel zu wenig entdeckte Fehler auch wirklich geahndet. Die Schlichtungsstellen und Gerichte stützen sich dabei auf Gutachten. Je spezialisierter jedoch die Behandlung und der damit verbundene Fehler ist, desto weniger Spezialisten gibt es hier in Deutschland. Und es ist absolut abwegig zu glauben, dass der Beklagte und der beauftragte Gutachter sich nicht ein- oder mehrmals im Jahr auf Spezialistentagungen begegnen. Somit ist eine "Unparteilichkeit", die m.E. Grundvoraussetzung für ein Gutachten ist, nahezu unmöglich. Ist erst einmal ein "freundschaftliches und wohlwollendes" Gutachten im Umlauf, ist es dem Betroffenen nahezu unmöglich, seine berechtigten Forderungen auch durchzusetzen. Nicht selten wird dabei noch verschleppt und verzögert, bis sich die Sache durch Ableben erübrigt und die Hinterbliebenen die Sache nicht weiter verfolgen.
Bislang ist es doch so, dass ein betroffener Patient einen Fehler beweisen muss, und der Beklagte Arzt / Träger eines Krankenhauses nichts weiter tun muss, als sich lächelnd zurücklehnen und alles in Frage zu stellen. Nur selten greift die Beweislastumkehr, und sollte man es tatsächlich bei der Schlichtung geschafft haben, ist es mehr als wahrscheinlich, dass die Gegenseite das Urteil nicht annimmt.
Ein neues Gesetz zu Erleichterung des Nachweises ist einfach überfällig, schon allein um so manchen Mediziner vom Ratzinger-Syndrom ( "Wir sind unfehlbar" ) zu heilen. Manchmal wünscht man sich, dass neben der Finanzkrise und Burger-King auch ein Hauch amerikanisches Rechtsverständnis mit über den Teich schwappt und die möglichen Entschädigungen angemessener gestalten. Es ist einfach traurig mit anzusehen, mit welch lächerlich geringem finanziellen Aufwand Ärztefehler aus der Welt geschafft wurden und werden - wenn es denn überhaupt zu einer Entschädigung kommt. Denn hat man dann doch irgendwie Recht bekommen, wird um jeden Cent gefeilscht.
In meinem Fall komme ich momentan nicht wirklich weiter. Ich kann belegen, dass Teile der Akte verschwunden sind, ich weiß, dass der Gutachter ein alter Kumpel vom Vertreter der beklagten Partei ist, ich habe entdeckt, dass im Gutachten zweifelsfrei Zitate nur so ( unvollständig ) gebracht wurden, dass unsere Argumente nicht gestützt werden, usw. usw.
Nun habe ich einen zweiten Anwalt ( Fachanwalt für Medizinrecht ), aber der ist ( Entschuldigung ) eine Labertasche, bei der ich es in 10 Minuten "Gespräch" nicht geschafft habe, mehr als 3 Worte zusammenhängend anzubringen und meinen Fall darzustellen. Mein Anwalt sagt, er sei eine Kapazität mir hoher Erfolgschance. Darum halte ich mich noch zurück. Aber ein Anwalt, der mich anscheinend nicht für voll nimmt, kann nicht mein Vertrauen erlangen...
Ob ich den Ausgang meiner Klage noch erlebe? Na, schaunwermal...
Korinthe
Heute las ich - gleich zweimal - den bei uns erschienene Artikel Immer mehr Behandlungsfehler.
Ich bin betroffen. Auch im wahren Sinne des Artikels. Und ich kann viele Passagen durchaus nachvollziehen.
Es werden noch viel zu wenig entdeckte Fehler auch wirklich geahndet. Die Schlichtungsstellen und Gerichte stützen sich dabei auf Gutachten. Je spezialisierter jedoch die Behandlung und der damit verbundene Fehler ist, desto weniger Spezialisten gibt es hier in Deutschland. Und es ist absolut abwegig zu glauben, dass der Beklagte und der beauftragte Gutachter sich nicht ein- oder mehrmals im Jahr auf Spezialistentagungen begegnen. Somit ist eine "Unparteilichkeit", die m.E. Grundvoraussetzung für ein Gutachten ist, nahezu unmöglich. Ist erst einmal ein "freundschaftliches und wohlwollendes" Gutachten im Umlauf, ist es dem Betroffenen nahezu unmöglich, seine berechtigten Forderungen auch durchzusetzen. Nicht selten wird dabei noch verschleppt und verzögert, bis sich die Sache durch Ableben erübrigt und die Hinterbliebenen die Sache nicht weiter verfolgen.
Bislang ist es doch so, dass ein betroffener Patient einen Fehler beweisen muss, und der Beklagte Arzt / Träger eines Krankenhauses nichts weiter tun muss, als sich lächelnd zurücklehnen und alles in Frage zu stellen. Nur selten greift die Beweislastumkehr, und sollte man es tatsächlich bei der Schlichtung geschafft haben, ist es mehr als wahrscheinlich, dass die Gegenseite das Urteil nicht annimmt.
Ein neues Gesetz zu Erleichterung des Nachweises ist einfach überfällig, schon allein um so manchen Mediziner vom Ratzinger-Syndrom ( "Wir sind unfehlbar" ) zu heilen. Manchmal wünscht man sich, dass neben der Finanzkrise und Burger-King auch ein Hauch amerikanisches Rechtsverständnis mit über den Teich schwappt und die möglichen Entschädigungen angemessener gestalten. Es ist einfach traurig mit anzusehen, mit welch lächerlich geringem finanziellen Aufwand Ärztefehler aus der Welt geschafft wurden und werden - wenn es denn überhaupt zu einer Entschädigung kommt. Denn hat man dann doch irgendwie Recht bekommen, wird um jeden Cent gefeilscht.
In meinem Fall komme ich momentan nicht wirklich weiter. Ich kann belegen, dass Teile der Akte verschwunden sind, ich weiß, dass der Gutachter ein alter Kumpel vom Vertreter der beklagten Partei ist, ich habe entdeckt, dass im Gutachten zweifelsfrei Zitate nur so ( unvollständig ) gebracht wurden, dass unsere Argumente nicht gestützt werden, usw. usw.
Nun habe ich einen zweiten Anwalt ( Fachanwalt für Medizinrecht ), aber der ist ( Entschuldigung ) eine Labertasche, bei der ich es in 10 Minuten "Gespräch" nicht geschafft habe, mehr als 3 Worte zusammenhängend anzubringen und meinen Fall darzustellen. Mein Anwalt sagt, er sei eine Kapazität mir hoher Erfolgschance. Darum halte ich mich noch zurück. Aber ein Anwalt, der mich anscheinend nicht für voll nimmt, kann nicht mein Vertrauen erlangen...
Ob ich den Ausgang meiner Klage noch erlebe? Na, schaunwermal...
Korinthe
Korinthe - 12. Jun, 10:07